Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung der Leistungen von Studio EJB, Kanalstraße 62, 23552 Lübeck
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen
Errol John Häcker, Studio EJB, Einzelunternehmen, Kanalstraße 62, 23552 Lübeck
– nachfolgend „Anbieter“ –
und seinen Kunden – nachfolgend „Kunde“ – über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich gesundheitsorientiertes Training, Lifestyle-Coaching, Stressmanagement-Coaching, Ernährungscoaching sowie betrieblicher Gesundheitsförderung.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender AGB des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, sofern in den jeweiligen Klauseln nicht ausdrücklich danach unterschieden wird.
(4) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgeblich.
§ 2 Vertragspartner und Kontaktdaten
(1) Vertragspartner des Kunden (Anbieter) ist:
Errol John Häcker
Studio EJB
Einzelunternehmen
Kanalstraße 62
23552 Lübeck
(2) Der Anbieter ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Telefon: 0451 88321595
E-Mail: [errol@studioejb.de]
(3) Soweit der Anbieter eine Webseite oder Online-Plattform betreibt, gelten ergänzend die dort im Impressum genannten Angaben.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich gesundheitsorientiertes Training, Coaching sowie betrieblicher Gesundheitsförderung. Hierzu gehören insbesondere:
- angeleitetes Fitnesstraining in den Räumlichkeiten des Studios des Anbieters,
- individuelles Lifestyle-Coaching,
- Coaching im Bereich Stressmanagement, insbesondere im B2B-Bereich,
- Ernährungscoaching und Beratung durch hierfür qualifizierte Mitarbeiter des Anbieters.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils zwischen Anbieter und Kunde geschlossenen Vertrag, dem Anmeldeformular, der Buchungsbestätigung oder einem individuellen Angebot des Anbieters. Hierzu können insbesondere gehören:
- die Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Trainings, Kursen oder Coachingeinheiten,
- die Teilnahme an Einzel- oder Gruppencoachings, Workshops oder Programmen im B2C- und B2B-Bereich,
- die Erarbeitung individueller Trainings-, Lifestyle- und Ernährungsstrategien in Abstimmung mit dem Kunden.
(3) Die vom Anbieter angebotenen Leistungen dienen der Prävention, Gesundheitsförderung und Leistungssteigerung. Sie stellen keine medizinische Behandlung, Psychotherapie oder Heilbehandlung dar und können eine solche nicht ersetzen. Es werden keine Heilversprechen abgegeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, im Zweifel vor Beginn der Inanspruchnahme der Leistungen ärztlichen Rat einzuholen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Teile der Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen, ohne dass es hierfür einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf.
(5) Im B2B-Bereich erbringt der Anbieter insbesondere Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Diese umfassen in der Regel:
- das Coaching von Führungskräften im Hinblick auf Stressmanagement durch Bewegung und Atmung,
- die Unterstützung bei der gesundheitsförderlichen Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung,
- Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit im Betriebsalltag.
Eine steuerliche Einordnung oder Bewertung dieser Maßnahmen als betriebliche Gesundheitsförderung im steuerlichen Sinne obliegt dem jeweiligen Unternehmen und dessen steuerlichen Beratern.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Alle Darstellungen von Leistungen und Angeboten des Anbieters – insbesondere auf Flyern, Plakaten, Social Media, der Webseite oder in sonstigen Werbemitteln – stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein entsprechendes Vertragsangebot abzugeben.
(2) Der Vertrag zwischen Anbieter und Kunde kommt in der Regel dadurch zustande, dass der Kunde im Studio des Anbieters in der Kanalstraße 62, 23552 Lübeck ein Anmeldeformular, einen Mitgliedschaftsvertrag oder eine sonstige Vertragsunterlage unterschreibt und der Anbieter dieses Vertragsangebot annimmt. Die Annahme erfolgt regelmäßig durch Gegenzeichnung des Anbieters bzw. seiner Mitarbeiter oder durch Erbringung der ersten Leistung.
(3) Im B2B-Bereich versichert die unterzeichnende Person, dass sie über die erforderliche Vertretungsmacht verfügt, um den Vertrag für das Unternehmen wirksam abzuschließen.
(4) Die Einbeziehung dieser AGB erfolgt dadurch, dass der Anbieter den Kunden vor Vertragsschluss deutlich auf die Geltung dieser AGB hinweist und dem Kunden die Möglichkeit verschafft, von deren Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen (z. B. durch Aushändigung eines Exemplars und/oder deutlichen Aushang im Studio). Mit der Unterschrift unter den Vertrag bestätigt der Kunde, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und mit deren Geltung einverstanden zu sein.
(5) Änderungen und Ergänzungen eines bereits geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z. B. E-Mail). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Individuelle Vereinbarungen, die in Textform dokumentiert sind, gehen diesen AGB im Zweifel vor.
§ 5 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der vom Kunden gemachten Angaben. Die Trainings- und Coachinginhalte werden unter Berücksichtigung der individuellen Situation, Zielsetzung und Leistungsfähigkeit des Kunden geplant.
(2) Vor Beginn der Inanspruchnahme der Leistungen führt der Anbieter mit dem Kunden eine Anamnese bzw. eine Erhebung relevanter Gesundheits- und Belastungsdaten durch. Der Kunde ist verpflichtet, alle hierbei gestellten Fragen zu seinem Gesundheitszustand, zu bestehenden Erkrankungen, Beschwerden, Einschränkungen, Medikamenteneinnahmen sowie sonstigen relevanten Umständen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter bzw. die Trainer über Veränderungen seines Gesundheitszustandes unverzüglich zu informieren. Dies gilt insbesondere bei neu auftretenden oder sich verstärkenden Beschwerden, Erkrankungen, Verletzungen, Operationen oder Schwangerschaft.
(4) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor Aufnahme des Trainings bzw. Coachings ärztlich prüfen zu lassen, ob er für sportliche Belastungen bzw. die Teilnahme an den angebotenen Leistungen gesundheitlich geeignet ist. Auf Wunsch kann der Anbieter eine sportärztliche Untersuchung empfehlen, führt jedoch selbst keine medizinische Diagnostik durch.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, die Hausordnung des Studios sowie die Weisungen der Trainer zu beachten. Dazu gehören insbesondere:
- Einhaltung der üblichen Hygiene- und Sicherheitsregeln,
- sorgfältiger und schonender Umgang mit Geräten und Einrichtung,
- pünktliches Erscheinen zu vereinbarten Terminen sowie rechtzeitige Absage, sofern eine Teilnahme nicht möglich ist.
(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Anbieter nicht für hieraus resultierende Einschränkungen der Leistung oder Schäden haftbar gemacht werden, soweit gesetzlich zulässig.
§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Preisanpassung
(1) Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte (Mitgliedsbeiträge, Paketpreise, Kursgebühren, Coachinghonorare etc.) ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste, dem Mitgliedschaftsvertrag bzw. dem individuell geschlossenen Vertrag zwischen Anbieter und Kunde.
(2) Die jeweils aktuellen Preise für Gruppen- und Mitgliedschaftsmodelle können der aktuellen Mitgliedschafts- und Preisübersicht des Anbieters entnommen werden, die im Studio ausliegt bzw. vom Anbieter zur Verfügung gestellt wird.
B2C – Privatkunden
(3) Bei Verträgen mit Verbrauchern (B2C) erfolgt die Abwicklung der wiederkehrenden monatlichen Beitragszahlungen ausschließlich über das SEPA-Lastschriftverfahren. Der Kunde erteilt dem Anbieter hierzu ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat und sorgt für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos. Monatliche Zahlungen per Banküberweisung sind in der Regel ausgeschlossen und müssen vertraglich vereinbart werden. Die Bearbeitungsgebühr für monatlich wiederkehrende Banküberweisungen beträgt 6,90€ pro Zahlung. Jährliche Vorauszahlungen per Banküberweisung sind nur möglich, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
(4) Über die Studio-App oder im Studio können zusätzlich Leistungen und physische Produkte (z. B. Getränke, Riegel, Zusatz-Coachings) erworben werden. Diese werden – sofern nichts Abweichendes vereinbart ist – auf Basis des erteilten SEPA-Lastschriftmandats abgerechnet oder sind unmittelbar vor Ort zu bezahlen.
(5) Schlägt eine Lastschrift aus Gründen fehlender Kontodeckung oder aufgrund vom Kunden zu vertretender falscher oder geänderter Kontodaten fehl, ist der Anbieter berechtigt, die hierdurch entstehenden Bankrücklast- und angemessenen Bearbeitungsgebühren dem Kunden in Rechnung zu stellen.
B2B – Unternehmenskunden
(6) Bei Verträgen mit Unternehmen (B2B) erfolgt die Abrechnung in der Regel auf Rechnungsbasis. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Zahlungsverzug, Mahn- und Bearbeitungsgebühren
(7) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahn- und Bearbeitungsgebühren für zusätzliche Zahlungsaufforderungen zu verlangen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die durch verspätete Zahlungen entstehen, soweit er die Verzögerung zu vertreten hat.
(8) Befindet sich der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Beiträgen oder einem erheblichen Teil davon in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Leistungen (insbesondere Teilnahme am Training, Nutzung des Studios, Coachings) vorübergehend zu sperren, bis alle offenen Forderungen ausgeglichen sind. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt während der Sperrung bestehen, sofern der Kunde den Verzug zu vertreten hat.
Preisanpassung
(9) Der Anbieter ist berechtigt, die laufenden Mitgliedsbeiträge bzw. regelmäßig wiederkehrenden Entgelte nach der Erstlaufzeit des Vertrages angemessen anzupassen, um gestiegene Kosten (z. B. Personal-, Energie-, Miet- oder Lizenzkosten) sowie die allgemeine Preisentwicklung (Inflation) zu berücksichtigen.
(10) Der Anbieter wird bei der Ausübung dieses Rechts nach billigem Ermessen handeln und die Preisanpassung sachlich begründen.
(11) Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail oder Schreiben) mitgeteilt. Dem Kunden steht im Falle einer Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu, sofern er Verbraucher ist. Macht der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch und setzt er die Nutzung der Leistungen nach dem Wirksamwerden der Preiserhöhung fort, gilt die Preisanpassung als akzeptiert.
(12) Ein Anspruch auf Preissenkungen besteht nicht; sinkende Kosten können vom Anbieter jedoch freiwillig an die Kunden weitergegeben werden.
§ 7 Vertragsdauer und außerordentliche Kündigung
(1) Die Vertragsdauer sowie die ordentlichen Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. Mitgliedschaftsvertrag.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
(3) Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn:
- der Kunde trotz Mahnung mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Beiträgen oder einem wesentlichen Teil davon in Verzug ist,
- der Kunde wiederholt und nachhaltig gegen die Hausordnung verstößt,
- der Kunde Trainer, Mitarbeiter oder andere Kunden beleidigt, bedroht oder anderweitig in erheblicher Weise respektlos behandelt,
- der Kunde Einrichtungen oder Geräte vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt,
- der Kunde vorsätzlich falsche oder grob unvollständige Angaben zu seinem Gesundheitszustand macht oder trotz Hinweises wiederholt gegen sicherheitsrelevante Anweisungen der Trainer verstößt.
(4) Im Fall einer berechtigten fristlosen Kündigung durch den Anbieter behält sich der Anbieter vor, bereits fällige Entgelte einzufordern. Ein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge für Zeiträume, in denen er die Leistungen infolge der Kündigung nicht mehr in Anspruch nimmt, besteht nicht, sofern der Kunde den wichtigen Grund zu vertreten hat und zwingende gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.
§ 8 Termine, Absagen und Nichterscheinen
Einzel- bzw. 1:1-Coaching (B2C und B2B)
(1) Vereinbarte Termine für Einzel- bzw. 1:1-Coachings (B2C und B2B) sind für beide Parteien verbindlich. Terminverschiebungen oder Absagen durch den Kunden müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen.
(2) Die Absage kann insbesondere telefonisch, per E-Mail, über die Studio-App oder über einen sonstigen vom Anbieter bereitgestellten Kommunikationsweg erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Absage beim Anbieter.
(3) Erfolgt eine Absage nicht innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist oder erscheint der Kunde ohne Absage nicht zum Termin, wird die vereinbarte Coaching-Einheit voll berechnet bzw. gilt als vollständig in Anspruch genommen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Einheit aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht oder nur teilweise wahrnimmt.
(4) Der Anbieter behält sich vor, aus Kulanz von der Berechnung der ausgefallenen Einheit abzusehen oder einen Ersatztermin anzubieten, insbesondere bei wichtigem Grund wie Krankheit oder höherer Gewalt. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Kulanz oder Nachholung besteht jedoch nicht.
Gruppentraining (B2C)
(5) Für die Teilnahme an Gruppentrainings (Classes) ist in der Regel eine vorherige Anmeldung über die Studio-App, telefonisch oder auf anderem vom Anbieter vorgesehenen Weg erforderlich.
(6) Eine Absage der Teilnahme an einem Gruppentraining durch den Kunden muss spätestens 12 Stunden vor Beginn der jeweiligen Class erfolgen, damit anderen Mitgliedern die Möglichkeit gegeben wird, sich rechtzeitig für die Class einzuplanen.
(7) Kurzfristige Absagen innerhalb von weniger als 12 Stunden vor Beginn sind nur aus wichtigem Grund, insbesondere bei Krankheit oder höherer Gewalt, zulässig. In begründeten Fällen kann der Anbieter nach billigem Ermessen aus Kulanz von einer Belastung des Guthabens absehen oder eine andere Lösung anbieten; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
(8) Erfolgt keine rechtzeitige Absage nach Absatz 6 und nimmt der Kunde ohne wichtigen Grund nicht an der Class teil, wird der entsprechende Guthabenpunkt bzw. die entsprechende Teilnahme voll angerechnet und nicht erstattet. Dies gilt insbesondere bei Systemen mit begrenzten Credits, Punktesystemen, Zeitkontingenten oder ähnlichen Modellen.
Absagen durch den Anbieter
(9) Der Anbieter ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung von Trainern, unvorhersehbare organisatorische Gründe, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird der Anbieter den Kunden unverzüglich informieren und einen Ersatztermin anbieten. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.
§ 9 Haftung
(1) Die Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die Bereitstellung verkehrssicherer Trainingsflächen und -geräte sowie eine fachgerechte Einweisung. Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Die Teilnahme an Trainings- und Coachingangeboten erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko im Rahmen der persönlichen Leistungsfähigkeit des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, seine körperliche und psychische Belastbarkeit realistisch einzuschätzen und auf Warnsignale seines Körpers zu achten. Diese Regelung entbindet den Anbieter nicht von seinen gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bzw. die Trainer über bestehende gesundheitliche Einschränkungen sowie Veränderungen seines Gesundheitszustands unverzüglich zu informieren. Unterlässt der Kunde solche Mitteilungen und entstehen hierdurch Schäden, haftet der Anbieter hierfür nur im Rahmen der vorstehenden Regelungen und soweit gesetzlich zulässig.
(6) Für Sachschäden (z. B. Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Ausrüstung oder Gegenständen), die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(7) Für Wertgegenstände, Bargeld, elektronische Geräte und sonstige persönliche Gegenstände, die der Kunde in die Räumlichkeiten des Studios mitbringt, übernimmt der Anbieter grundsätzlich keine Haftung. Dies gilt insbesondere für offen im Trainingsbereich abgelegte Gegenstände. Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn der Anbieter eine besondere Verwahrung ausdrücklich übernommen hat oder der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
(8) Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen oder Schäden infolge von höherer Gewalt (z. B. Stromausfälle, behördliche Anordnungen, Pandemien, Naturereignisse) oder sonstigen Ereignissen, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen.
(9) Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn ausgeschlossen, sofern keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen ist und keine Kardinalpflicht verletzt wurde.
§ 10 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche vom Anbieter bereitgestellten Inhalte und Unterlagen, insbesondere Trainingspläne, Ernährungspläne, Coachingkonzepte, Präsentationen, Skripte, Handouts, Video- und Audioinhalte, Inhalte der Studio-App sowie sonstige Unterlagen in digitaler oder gedruckter Form, sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Kunde erhält – sofern nichts Abweichendes vereinbart ist – an den vom Anbieter zur Verfügung gestellten Inhalten ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, das ausschließlich auf den im Vertrag vorgesehenen Zweck und die Dauer des Vertragsverhältnisses beschränkt ist.
(3) Dem Kunden ist es insbesondere nicht gestattet, die Inhalte ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen oder anderweitig kommerziell zu verwerten oder Inhalte zu verändern, zu bearbeiten oder unter eigenem Namen zu veröffentlichen.
(4) Im B2B-Bereich können weitergehende Nutzungsrechte in einer gesonderten Vereinbarung individuell geregelt werden. Solche individuellen Regelungen gehen den Bestimmungen dieses Paragraphen vor, sofern sie mindestens in Textform vereinbart wurden.
(5) Foto- oder Videoaufnahmen von Trainings- und Coachinginhalten durch den Kunden sind nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters und ausschließlich für private Zwecke zulässig. Eine Veröffentlichung in sozialen Medien oder anderen öffentlichen Plattformen ist nur mit Einwilligung des Anbieters gestattet.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden persönlichen, betrieblichen und wirtschaftlichen Informationen des Kunden, die als vertraulich erkennbar sind oder als solche bezeichnet werden, vertraulich zu behandeln und diese nur zur Erfüllung des jeweiligen Vertrages zu verwenden.
(2) Der Kunde verpflichtet sich entsprechend, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Anbieters, insbesondere interne Abläufe, nicht allgemein zugängliche Prozesse, Konzepte und nicht veröffentlichte Inhalte Stillschweigen zu bewahren.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht, soweit eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht, Informationen bereits allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese AGB allgemein bekannt werden oder Informationen dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren oder von einem Dritten ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht mitgeteilt werden.
(4) Die Vertraulichkeitspflichten bestehen über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
§ 12 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Zweck, Umfang und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters. Diese wird dem Kunden im Studio zur Einsicht zur Verfügung gestellt, ist ggf. über eine Webseite abrufbar und/oder wird dem Kunden auf Wunsch in Textform ausgehändigt.
(3) In der Datenschutzerklärung sind insbesondere geregelt:
- welche Daten erhoben und zu welchen Zwecken verarbeitet werden,
- auf welcher Rechtsgrundlage die Verarbeitung erfolgt,
- an welche Empfänger Daten ggf. weitergegeben werden (z. B. Zahlungsdienstleister),
- die Dauer der Speicherung sowie
- die Rechte des Kunden als betroffene Person.
(4) Soweit der Anbieter im Einzelfall eine Einwilligung des Kunden zur Verarbeitung bestimmter Daten einholt (z. B. für Newsletter oder Marketingzwecke), erfolgt dies freiwillig. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(5) Soweit der Anbieter im B2B-Bereich personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmenskunden verarbeitet, kann eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen werden.
§ 13 Foto- und Videoaufnahmen
(1) Der Anbieter kann bei einzelnen Veranstaltungen, Trainings oder Events Foto- und/oder Videoaufnahmen erstellen, um diese zu Zwecken der Dokumentation sowie für eigene Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.
(2) Aufnahmen, auf denen der Kunde erkennbar ist, werden nur verwendet, wenn der Kunde hierzu vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Die Einwilligung erfolgt gesondert, ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(3) Im Falle des Widerrufs wird der Anbieter die weitere Nutzung der betreffenden Aufnahmen einstellen. Bereits veröffentlichte Medien werden nach Möglichkeit entfernt; ein Anspruch auf vollständige Löschung bei bereits gedruckten oder durch Dritte weiterverbreiteten Materialien besteht jedoch nicht, soweit dies faktisch oder rechtlich nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand realisierbar ist.
§ 14 Streitbeilegung / Online-Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter [https://ec.europa.eu/consumers/odr](https://ec.europa.eu/consumers/odr) erreichbar ist.
(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Anbieter und Kunde der Sitz des Anbieters. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
